BAföG für Schülerinnen und Schüler

BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.

Maedeh
© BMBF/berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

Stand: Juli 2024

Das BAföG ermöglicht Schülerinnen und Schüler, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule in Deutschland zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Welcher Bildungsweg wird gefördert?

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Wie hoch ist die Förderung?

Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zwei Beispiele:

  • 276 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 666 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
  • Mit 498 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 775 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.

Hinweis: Die Erhöhungen gelten ab 1. August 2024. Wer schon BAföG erhält und sich deshalb in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, für den gelten die Änderungen ab 1. Oktober 2024.

Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!

Beispiele: So berechnet sich das BAföG

Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden

Max (24) studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend

Alexa (17) möchte Fremdsprachenkorrespondentin werden. Alexa wohnt in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 8. Klasse und ihr Bruder Daniel (2) in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 55.470 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.